AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen per 15.9.2023:
I. ALLGEMEINES
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Geschäfte der iT-Knowledge GmbH (im Folgenden kurz als „iT-Knowledge“ oder „ITKN“ bezeichnet) mit Kunden (im Folgenden kurz als „Kunde“ bezeichnet). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen sowie die AGB des Kunden gelten nicht, auch wenn ihnen von iT-Knowledge nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
1.2. Änderungen oder Ergänzungen zu, sowie Abweichungen von den AGB oder den besonderen Vereinbarungen über jeden einzelnen Geschäftsfall bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch iT-Knowledge.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote von iT-Knowledge sind freibleibend, außer es wurde von Seiten iT-Knowledge schriftlich eine bestimmte Bindungsdauer erklärt.
2.2. Alle Aufträge, Bestellungen und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von iT-Knowledge schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.
2.3. Vertragsinhalt sind entgeltliche Leistungen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie. Art und Umfang der Leistungen von iT-Knowledge richten sich nach den Bedingungen des jeweils zwischen iT-Knowledge und dem Kunden schriftlich abgeschlossenen Einzelvertrages und der darin beinhalteten Leistungsbeschreibung. Für Drittleistungen gilt Pkt 4.3.
2.4. Der Kunde muss den Inhalt von Auftragsbestätigungen prüfen und gegebenenfalls unverzüglich widersprechen, ansonsten gilt der in der jeweiligen Auftragsbestätigung wiedergegebene Inhalt.
2.5. Mündliche oder telefonische Zusicherungen durch iT-Knowledge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von iT-Knowledge.
2.6. iT-Knowledge ist dazu berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte ganz oder auch nur teilweise abzutreten.
II. LIEFERUNG, INSTALLATION VON HARDWARE, STANDARD- UND INDIVIDUALSOFTWARE
3. Lieferung und Installation von Hardware
3.1. Bestellt der Kunde Hardwareprodukte, schließt er gemäß Pkt 4.3 einen gesonderten Kaufvertrag.
3.2. iT-Knowledge ist zur rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und fachgemäßen Installation der Hardwareprodukte und zur Herstellung ihrer Einsatzbereitschaft verpflichtet, sofern die Installation und Herstellung der Einsatzbereitschaft gesondert vereinbart wurde.
3.3. Mit der Bereitstellung (Anzeige) der Lieferung – spätestens mit der Übergabe an den Transporteur/Versand – geht die Leistungs- und Preisgefahr auf den Kunden über. Bei geschuldeten Installationsleistungen gilt die Lieferung mit Abnahme nach Pkt 5 als erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt geht auch die Leistungs- und Preisgefahr auf den Kunden über.
4. Lieferung und Installation von standardisierten oder individuell zu erstellenden Programmen
4.1. Standardsoftware
4.1.1. Bei Bestellung von Standardsoftware gilt Pkt 4.3 und bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. Bei einem käuflichen Erwerb von Standardsoftware sind keine weitergehenden Leistungen von iT-Knowledge, wie insbesondere Wartungs- und Supportleistungen umfasst, sofern nicht explizit gesondert vereinbart und vergütet.
4.1.2. Sofern die Installation der bestellten Standardsoftware vertragsgegenständlich ist, geht die Gefahr an dieser mit Absolvierung einer von iT-Knowledge vorgegebenen erfolgreichen Abnahme nach Pkt 5 auf den Kunden über. Im Fall des bloßen Verkaufs ohne Installationspflicht geht die Software bereits mit Übergabe, im Fall des Versendungskaufes bereits mit dem Versenden und im Fall des Online-Kaufes über das Internet mit gleichzeitigem Download im Zeitpunkt des Abschlusses des Downloadvorganges auf den Kunden über.
4.1.3. Der Kunde ist zur Nutzung der Software ausschließlich im Umfang der jeweiligen Lizenzbedingungen berechtigt. Er hält iT-Knowledge für jede über die zulässige Nutzung hinausgehende Benutzung vollumfänglich schad- und klaglos.
4.1.4. iT-Knowledge schuldet keine Beratung zum Leistungsumfang von Standardsoftware und zum Lizenzmanagement, außer dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Kunde ist damit selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bestellte Software für den von ihm geplanten Einsatzbereich tauglich ist und er über ausreichende Lizenzen verfügt.
4.2. Individualsoftware
4.2.1. Die Erstellung von Individualsoftware erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, des vom Kunden vollständig zu erstellenden Pflichtenhefts sowie auf Basis eines Einzelvertrages. An dieses Pflichtenheft und diese Rahmenbedingungen ist der Kunde gebunden. Änderungen des Pflichtenhefts und der Rahmenbedingungen werden gegenüber iT-Knowledge nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung verbindlich und können zu, von iT-Knowledge nicht zu vertretenden, Abweichungen von Termin- und Preisvereinbarungen führen. iT-Knowledge ist nicht verpflichtet, das Pflichtenheft auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen und übernimmt diesbezüglich auch keine Warnpflichten gegenüber dem Kunden.
4.2.2. iT-Knowledge wird sich bemühen, die Kundenspezifikationen bestmöglich zu erfüllen. Der Kunde hat neben den allgemeinen Mitwirkungs- und Beistellpflichten iT-Knowledge auch praxisgerechte Testdaten und Testmöglichkeiten in ausreichendem Umfang zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Weiters verpflichtet sich der Kunde zur Bereitstellung der erforderlichen Schnittstellen für den Datenimport und -export sowie Echtdaten für die Migration bzw Transition. Zudem ist der Kunde zur Sicherung der Echtdaten und Testumgebung und dem Schutz vor unberechtigten Zugriffen und vor Beeinträchtigungen verpflichtet.
4.2.3. Sofern ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet, gestaltet iT-Knowledge ein Pflichtenheft, in dem die wechselseitigen Vorstellungen aufzunehmen sind. Dieses ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen. Spätere Änderungswünsche des Kunden können zu Termin- und Preisveränderungen führen.
4.2.4. Auftretende Fehler werden von iT-Knowledge, nach Analyse des EDV-Problems, Unterbreitung eines Lösungsvorschlags von iT-Knowledge und gesonderter Vergütung behoben.
4.2.5. Sollte sich im Laufe der Leistungserbringung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, so ist iT-Knowledge verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann iT-Knowledge die weitere Ausführung ablehnen, wobei der Kunde die der iT-Knowledge bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen hat.
4.2.6. Die Software von iT-Knowledge läuft auf/mit der jeweils konkret vereinbarten Hardware und den konkret vereinbarten Betriebssystemen. Individualsoftware ist nach Pkt 5 abzunehmen.
4.3. Fremdleistungen
4.3.1. Die Bestellung von Drittprodukten (Hardware; Standardsoftware; von Drittanbietern angebotene Serviceleistungen) erfolgt entweder im eigenen Namen auf Rechnung von iT-Knowledge oder im Namen und auf Rechnung des Kunden:
- iT-Knowledge ist berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden die festgelegten Drittleistungen zu bestellen. Der Vertrag kommt ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Nutzungs-, Lizenz- und Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. iT-Knowledge ist für den Inhalt und Umfang der Leistungen nicht verantwortlich. Etwaige Leistungsstörungen sind direkt zwischen dem Kunden und den Drittanbieter abzuwickeln. Dies gilt auch für etwaige rechtsgeschäftliche Erklärungen bei Dauerschuldverhältnissen wie zB Wartungsverträgen.
- iT-Knowledge fungiert als autorisierter Handelspartner, Vermittler oder Reseller des Dritten. Der Vertrag kommt zwischen iT-Knowledge und dem Kunden unter Zugrundelegung dieser AGB zustande. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der ihm bekannt gegebenen Nutzungs-, Lizenz- und Geschäftsbedingungen des Dritten in Bezug auf diese Drittprodukte. Der Kunde verpflichtet sich, iT-Knowledge hinsichtlich sämtlicher Ansprüche des Dritten im Zusammenhang mit etwaigen der Sphäre des Kunden zuordenbaren Verstößen gegen die Nutzungs-, Lizenz- und Geschäftsbedingungen des Dritten schad- und klaglos zu halten. Etwaige Ansprüche aus dem Kauf- oder Lizenzvertrag sind zwischen dem Kunden und iT-Knowledge abzuwickeln. Dies gilt auch für etwaige rechtsgeschäftliche Erklärungen bei Dauerschuldverhältnissen wie zB Wartungsverträgen.
5. Lieferung und Abnahme
5.1. Art und Zeitpunkt der Lieferung oder elektronische Zurverfügungstellung der Software werden gesondert vereinbart. iT-Knowledge ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können allerdings nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von iT-Knowledge angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, kostenlos sowie die erforderliche technische Einsatzumgebung bzw Infrastruktur auf eigene Kosten zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. iT-Knowledge ist nicht verpflichtet, die Qualität bzw Fehlerhaftigkeit der Mitwirkungsleistungen des Kunden auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen. Lieferungsverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, sind von iT-Knowledge nicht zu vertreten und führen nicht zum Verzug von iT-Knowledge. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
5.2. Umfasst die Lieferung auch die Erstellung von Individualsoftware oder die Installation und Implementierung von Softwareprogrammen hat eine Abnahme durch den Kunden zu erfolgen. Diese umfasst nur die von iT-Knowledge zu liefernde Software sowie die zu installierenden und implementierenden Komponenten. Der Kunde hat dazu die Individualsoftware sowie die Programme nach Installation und Implementierung einem zweckmäßigen Funktionstest binnen einer Frist von fünf Werktagen zu unterziehen. Treten in der Testphase kritische oder schwere Mängel („abnahmeverhindernde Mängel“) auf, wird iT-Knowledge diese binnen angemessener Frist beheben und einen neuen Abnahmetermin festlegen. Meldet der Kunde keine während der Testphase aufgetretenen abnahmeverhindernde Mängel unmittelbar nach Beendigung der Abnahme schriftlich, ist die Abnahme erfolgreich. Nutzt der Kunde die gelieferten/zur Verfügung gestellten Programme im Echtbetrieb bereits vor der Abnahme (Produktivbetrieb bzw Go-Live), gilt das Programm als abgenommen.
6. Eigentumsvorbehalt/Vorbehalt der Lizenz
iT-Knowledge behält sich bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises das Eigentum am Kaufgegenstand vor. Hinsichtlich Hardware ist der Kunde verpflichtet, die kaufgegenständlichen Geräte samt Zubehör und Bestandteilen einschließlich der mitgelieferten Dokumentation und Software bis zum Wegfall des Eigentumsvorbehaltes weder zu veräußern noch zu belasten. Sollte dennoch vor vollständiger Bezahlung der Kaufgegenstand vereinbarungswidrig an Dritte weiterveräußert werden, so gilt neben etwaigen Schadenersatzansprüchen der vom Dritten zu entrichtende Kaufpreis bzw. die Kaufpreisforderung gegen den Dritten für den Kaufgegenstand als im Zeitpunkt der Weiterveräußerung an iT-Knowledge abgetreten. Der Kunde hat einen erhaltenen Kaufpreis gesondert zu verwahren und diesen unverzüglich an iT-Knowledge abzuführen. Im Fall der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung des Kaufgegenstandes behält iT-Knowledge das Eigentum an der durch Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung entstandenen Sache im Verhältnis entsprechend dem Wert bzw. der Arbeitsleistung sämtlicher verarbeiteter, vermischter oder vermengter Gegenstände. Änderungen durch Zusatzeinrichtungen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als sie eine objektive Erhöhung des Verkehrswertes darstellen und nicht unter Eigentumsvorbehalt Dritter stehen. Sie werden vom Eigentumsvorbehalt von iT-Knowledge erfasst. Dieses Verbot gilt allerdings nur für solche Veränderungen, die nicht in bloßen Ergänzungen des Kaufgegenstandes bestehen, die jederzeit wieder durch bloße Trennung ohne Beschädigung des Kaufgegenstandes entfernt werden können, womit dieser wieder den ursprünglichen Zustand aufweist. Sollte der Kaufgegenstand bei bestehendem aufrechtem Eigentumsvorbehalt exekutiv gepfändet oder sonst in irgendeiner Form sein rechtliches Schicksal einer Veränderung unterworfen werden, ist der Kunde verpflichtet, dies iT-Knowledge unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Das gleiche gilt für den Eintritt einer Wertänderung, die über eine normalerweise vom Kunden nicht beeinflussbare Abnutzung hinausgeht. Hinsichtlich Software erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bzw. des Vorbehalts der Lizenz durch iT-Knowledge. Sämtliche vom Kunden hergestellte Programmkopien müssen ohne weiteren Verzug gelöscht werden. iT-Knowledge ist berechtigt, Vorbehaltsware bzw. vorbehaltene Lizenzen bei Verzug des Kunden zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt noch kein Rücktritt vom Vertrag. iT-Knowledge ist aber wahlweise berechtigt, zurückzutreten oder die Vorbehaltsware bzw. die vorbehaltenen Lizenzen zur Abdeckung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden zu verwerten.
7. Urheberrechte und Nutzung
7.1. Der Kunde anerkennt, dass alle Rechte, insbesondere die ausschließlichen Verwertungs-, Bearbeitungs- und Urheberpersönlichkeitsrechte an den vereinbarten und dem Kunden überlassenen Leistungen, insbesondere an den erstellten Computerprogrammen (§ 40a Abs. 2 UrhG), ausschließlich iT-Knowledge bzw. deren Lizenzgeber zustehen. Der Kunde hat an Softwareprogrammen und der begleitenden Dokumentation lediglich die einzelvertraglich und in diesen AGB sowie den bekannt gegebenen Lizenzbedingungen festgelegten Befugnisse. Sämtliche sonstigen Rechte am geistigen Eigentum behält sich iT-Knowledge ausdrücklich vor. Insbesondere stehen iT-Knowledge am Source-Code und der Dokumentation der im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Einzelvertrages geschaffenen bzw weiterentwickelten Softwareprogramme sämtliche Rechte zu, sofern einzelvertraglich nicht anders bestimmt.
7.2. Der Kunde erwirbt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts (vgl. Punkt 16) an der Individualsoftware neben den gemäß §§ 40d und 40e UrhG zustehenden zwingenden gesetzlichen Befugnissen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vereinbarung beschränktes Nutzungsrecht (Wertnutzungsbewilligung) im folgenden Umfang: Die Software darf nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen verwendet werden. An allen für die Vertragserfüllung relevanten Unterlagen und Vorgaben des Kunden erwirbt iT-Knowledge eine nicht exklusive, sachlich und örtlich unbeschränkte Wertnutzungsbewilligung.
7.3. Der Rechteerwerb an Standardsoftware sowie der Umfang der Nutzungsberechtigung richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
7.4. Im Fall von einzelvertraglich vereinbarten Serviceleistungen durch iT-Knowledge, erstreckt sich die Werknutzungsbewilligung gemäß Pkt 7.2 auch auf etwaige vertragsgegenständliche Weiterentwicklungen des Softwareprogramms durch Updates.
7.5. Unbeschadet des Rechts der Dekompilierung gemäß § 40e UrhG dürfen Urhebervermerke, Seriennummern, sowie sonstige, der Identifikation des Programms oder Programmpaketes dienende Merkmale unter keinen Umständen entfernt oder verändert werden.
7.6. Für die unbefugte Weitergabe von Softwareprogrammen und Nutzung über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus hat der Kunde auf Anforderung durch iT-Knowledge eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe des eigentlich geschuldeten zehnfachen Jahresnutzungsentgelts an iT-Knowledge zu entrichten.
8. Lieferzeiten und Stornierungen
8.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem groben Verschulden oder grob rechtswidrigem Handeln von iT-Knowledge ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft.
8.2. Erbringt der Kunde grob schuldhaft oder vorsätzlich seine Mitwirkungspflichten nicht, hat iT-Knowledge das Recht aus wichtigem Grund mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten. iT-Knowledge hat, sofern zumutbar, dem Kunden vorab eine angemessene Nachfrist zu setzen.
8.3. Höhere Gewalt iSd Pkt IV 15.3 entbindet iT-Knowledge von ihrer Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
8.4. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von iT-Knowledge möglich.
III. SERVICEVEREINBARUNGEN
9. Gegenstand bei zusätzlichen Serviceleistungen
Kunden können auch zusätzliche Serviceleistungen bestellen. In diesem Fall vereinbaren die Parteien den Leistungsumfang und die besonderen Vertragskonditionen gesondert (zB Service-Vertrag, Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen in Rechenzentren). Bei Bestellung von Drittleistungen gilt die Auswahl gemäß Pkt 4.3
IV. CONSULTING-LEISTUNGEN
10. Leistungsumfang
10.1. Bei einzelvertraglich beauftragen Consulting-Leistungen stellt iT-Knowledge ihr Know-How zur Optimierung von IT-Projekten, Produkten und Applikationen oder Bewertung von IT-Infrastrukturen („Consulting-Leistungen“) zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
10.2. iT-Knowledge wird regelmäßig den Status der Consulting-Leistungen und ihre Ergebnisse mit dem Kunden erörtern. Gibt der Kunde Änderungswünsche oder sonstigen Input bekannt, wird sie iT-Knowledge im Rahmen des Angemessenen und Möglichen in das Beratungskonzept aufnehmen.
10.3. Vor der Umsetzung eines von iT-Knowledge vorgeschlagenen Konzeptes ist ein Einzelvertrag abzuschließen. Im Übrigen steht es dem Kunden frei, die Ergebnisse der Beratung selbst ganz oder teilweise eigenverantwortlich mit der gebotenen Sorgfalt und Qualität umzusetzen.
11. Liefertermine
11.1. Art und Zeitpunkt der Lieferung oder elektronische Zurverfügungstellung der Consulting-Leistungen werden gesondert vereinbart. iT-Knowledge ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können allerdings nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von iT-Knowledge angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferungsverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von iT-Knowledge nicht zu vertreten und führen nicht zum Verzug von iT-Knowledge. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
V. GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
12. Allgemeine Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, für den jeweiligen konkreten Auftrag alle notwendigen organisatorischen, betrieblichen und technischen Informationen wie auch die vom Produkt bzw. der Leistung von iT-Knowledge erwartete Problemlösung ausführlich darzulegen und zeitgerecht zu übermitteln. Für die iT-Knowledge-Servicevereinbarung ist darüber hinaus die zeitgerechte zur Verfügungstellung sämtlicher für iT-Knowledge notwendiger Informationen hinsichtlich der Organisations-, Technologie- und Produktunterstützung, die zeitgerechte Informationsversorgung im Falle von Entscheidungen oder aber Aktivitäten, in welche auch iT-Knowledge direkt oder indirekt involviert oder aber in weiterer Folge davon betroffen ist, sowie die ordnungsgemäße Lizenzierung der eingesetzten Softwareprodukte Voraussetzung. Es werden nur Softwareprodukte unterstützt, welche die in den jeweiligen Produktbeschreibungen angeführten Mindestvoraussetzungen an Hardware und Software erfüllen. Fehlen diese Voraussetzungen zur Gänze oder teilweise, gebührt iT-Knowledge die vereinbarte Pauschale. iT-Knowledge ist in diesem Fall aber auch berechtigt, von der Vereinbarung ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten, wobei die gleichen Rechtsfolgen wie beim Zahlungsverzug gelten.
13. Preise, Zahlung, Steuern und Gebühren
13.1. Die Vergütung wird einzelvertraglich festgelegt. Alle Preise verstehen sich in EURO exklusive Steuern, Gebühren, und öffentlicher Abgaben Sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes festgelegt, werden die Leistungen von iT-Knowledge nach tatsächlichem Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand verrechnet.
13.2. iT-Knowledge ist berechtigt, die Erbringung der Leistung von einer Anzahlung oder der Beibringung sonstiger Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.
13.3. Die von iT-Knowledge gelegten Honorarnoten und Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist iT-Knowledge berechtigt, Teillieferungen bzw. -leistungen zu erbringen und nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem iT-Knowledge über sie verfügen kann.
13.4. Bei Servicevereinbarungen gemäß Teil III dieser AGB erfolgt die Verrechnung der konkret vereinbarten Pauschale(n) monatlich im Vorhinein. Nicht in der Servicevereinbarung abgedeckte Tätigkeiten werden, mangels anderer Vereinbarungen, gemäß den aktuell gültigen iT-Knowledge-Honorarrichtlinien, die einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung darstellen, fakturiert. Diese Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem aufgeschlüsseltem Aufwand monatlich im Nachhinein, wobei die kleinste verrechnete Einheit 0,25 des jeweiligen Leistungsbereichs (eine Viertel-Leistungseinheit) ist. iT-Knowledge ist berechtigt, vereinbarte wiederkehrende Entgelte wertgesichert entsprechend des jeweiligen Verbraucherpreisindex (VPI) einmal jährlich anzupassen. Als Berechnungsgrundlage der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seiner Stell tretender Index.
13.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch iT-Knowledge. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen iT-Knowledge, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag nach Mahnung unter Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen zurückzutreten. Dieses Recht besteht auch, wenn der Kaufgegenstand übergeben und der Kaufpreis gestundet ist. Alle damit verbundenen Kosten sowie entgangener Gewinn sind vom Kunden zu tragen.
13.6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem Tag der Fälligkeit. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist iT-Knowledge berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und den gesamten offenen Betrag einzufordern. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Kunde, die aufgelaufenen Mahn- und Betreibungskosten sowie alle weiteren zur Rechtsverfolgung zwingend notwendig gewordenen Kosten (einschließlich Rechtsanwaltskosten) zu vergüten. Unabhängig eines Verschuldens verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von EUR 40 pro Betreibungsfall.
13.7. Im Fall des Zahlungsverzuges ist iT-Knowledge berechtigt die Vereinbarung mit dem Kunden aus wichtigem Grund zu kündigen.
13.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten oder mit allfälligen Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn diese wurden von iT-Knowledge schriftlich anerkannt oder dem Kunden rechtskräftig gerichtlich zugesprochen.
13.9. Allfällige Vertragsgebühren sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.
14. Gewährleistung
14.1. iT-Knowledge erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend den allgemeinen Standards im Software- und IT-Bereich. iT-Knowledge schuldet bei der Leistungserbringung keinen bestimmten Erfolg.
14.2. iT-Knowledge haftet nicht für die Lieferung und Zurverfügungstellung von Updates gem § 7 VGG.
14.3. iT-Knowledge haftet nicht für Mängel infolge unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden.
14.4. Der Kunde ist in jedem Fall für die Auswahl der Leistungen sowie die technischen Einsatzbedingungen selbst verantwortlich. Er trägt das Risiko dafür, dass die bestellten Waren und Leistungen seinen Bedürfnissen entsprechen. Aus diesem Grund übernimmt iT-Knowledge keine Gewährleistung dafür, dass diese die vom Kunden vorausgesetzte Eigenschaften besitzen, oder dass sie die Anwendungen, die der Kunde durchzuführen gedenkt, auszuführen in der Lage sind, sofern dies nicht explizit einzelvertraglich vereinbart wurde.
14.5. Im Fall der Lizenzierung von Softwareprogrammen sowie der Erbringung von (Individual)Programmierungen gewährleistet iT-Knowledge, dass die Leistungen die einzelvertraglich festgelegten Spezifikationen zum Zeitpunkt der Übergabe/der Zurverfügungstellung erfüllen. Die in Katalogen, Prospekten, Produktbeschreibungen, Werbeaussagen und dergleichen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche oder mündliche Äußerungen sind nur maßgebend und werden nur Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt werden.
14.6. Bei Lieferungen und Leistungen von iT-Knowledge mit einer Abnahmepflicht durch den Kunden wird iT-Knowledge die im Zuge des Abnahmeverfahrens festgestellten Fehler in angemessener Frist beheben. Für nach der Abnahme festgestellte Mängel ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
14.7. Der Kunde ist zur unverzüglichen Prüfung der Lieferungen und Leistungen und Vornahme einer schriftlichen Mängelrüge gemäß §§ 377 f UGB bei sonstigem Verlust der Ansprüche verpflichtet. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen. Festgestellte Mängel sind iT-Knowledge unverzüglich, längstens aber binnen fünf Kalendertagen nach Übergabe/Zurverfügungstellung der Leistung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
14.8. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde iT-Knowledge alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderliche Maßnahmen ermöglicht. iT-Knowledge hat schon bei der ersten Mängelrüge des Kunden das Recht, den Kunden durch Austausch gleicher Geräte oder Geräteteile zufriedenzustellen. Kosten für Hilfestellung, Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von iT-Knowledge gegen gesonderte Vergütung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
14.9. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch iT-Knowledge. Keine Gewährleistung besteht auch für Mängel und Fehler, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind.
14.10. Ein allfälliger Gewährleistungsanspruch des Kunden erlischt des weiteren, wenn er selbst, mit Ihm verbundene Personen oder Dritte vor Ablauf einer iT-Knowledge gesetzten angemessenen Frist Arbeiten an gelieferten Geräten, von iT-Knowledge mitgelieferter Software oder Teilen davon durchgeführt hat oder durchführen lässt. Dieser Ausschluss der Gewährleistung tritt auch ein, wenn der Kunde an gelieferten Geräten oder Teilen von diesen unsachgemäß Änderungen oder Ergänzungen durch Installierung von Zubehör durchführen lässt. iT-Knowledge kann auch nicht in Anspruch genommen werden, wenn ein Schaden durch einen Bedienungsfehler eintritt, der den bei der Einschulung erteilten Anweisungen und Belehrungen widerspricht oder der Kunde den Aufstellungsort der Geräte in einer Art und Weise ändert, dass der neue Aufstellungsort nicht den Grundlagen des Vertrages entspricht. Ferner übernimmt iT-Knowledge keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen, sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Bei Änderung sämtlicher von iT-Knowledge vorgenommenen Einstellungen auf Software, Netzwerke, Datenbanken, Firewall, etc. durch den Kunden oder Dritte entfällt ein Anspruch auf Gewährleistung. Der Gewährleistungsanspruch erlischt weiters, wenn gekaufte Hardware in ihrer Gesamtheit oder Teile derselben innerhalb der in diesen AGB vereinbarten Gewährleistungsfrist ohne vorangegangene Mitteilung an iT-Knowledge an einen Dritten weiterveräußert wird. iT-Knowledge kann bei Mitteilung der Verkaufsabsicht durch den Kunden das Erlöschen der ihn treffenden Gewährleistungsverpflichtung erklären, wenn durch diese Weiterveräußerung die Gewährleistungsverpflichtung in einer für iT-Knowledge unzumutbaren Art und Weise erschwert wird. Dies ist dann der Fall, wenn die Weiterveräußerung unter Umständen oder Voraussetzungen erfolgt, welche iT-Knowledge in unüblichem Ausmaß belastet oder überhaupt rechtlich unzulässig ist.
14.11. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang auf den Kunden, spätestens jedoch ab Übergabe. Die Beweislast für das Vorliegen von Mängeln trägt der Kunde. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
14.12. Das Recht des Kunden, nach seiner Wahl Preisminderung oder Wandlung zu fordern, gilt als einvernehmlich ausgeschlossen, es sei denn, dass mehr als drei Verbesserungs- bzw. Nachtragsversuche durch iT-Knowledge bzw. Lieferanten fehlgeschlagen sind.
14.13. Gewährleistungs- bzw Garantieansprüche der Kunden für Drittprodukte iSd Pkt 4.3. sind auf die Abtretung jener Ansprüche an den Kunden beschränkt, die iT-Knowledge selbst gegenüber dem Dritten hat. Darüber hinaus ist iT-Knowledge für Drittprodukte selbst nicht gewährleistungspflichtig.
15. Haftung, Schadenersatz
15.1. iT-Knowledge haftet für Schäden nur, sofern ihr vom Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird oder sich die Ansprüche auf das Produkthaftungsgesetz stützen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung durch iT-Knowledge kann der Kunde jedoch nur innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt geltend machen, zu dem ihm der Haftungsgrund bekannt war oder hätte bekannt sein müssen.
15.2. iT-Knowledge übernimmt keine Haftung für von Dritten erbrachte Fremdleistungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Vermögensschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten und Datenverlust, nicht erzielten Ersparnissen, Gewinnen, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden.
15.3. Keine Partei haftet für einen Verzug bei Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Pflichten, wenn dieser auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst somit sämtliche äußere und außergewöhnlichen Umstände, die unvorhersehbar sind, außerhalb der Sphäre der Parteien liegen sowie Ereignisse und Auswirkungen, die von den Parteien nicht durch angemessene Mitteln verhindert werden können. Solche Ereignisse sind beispielsweise Krieg, Unruhen, Embargo, allgemeine Mobilisierung und Naturereignisse wie Hochwasser, Erdbeben und Brände sowie Arbeiterstreiks und andere Ereignisse, die außerhalb der Sphäre der Parteien liegen, wie Pandemien, Epidemien uä. Die Parteien informieren einander, sobald ihnen derartige Ereignisse bekannt werden. Etwaige Benachrichtigungen müssen die Details der Umstände eines Ereignisses höherer Gewalt sowie den erwarteten Zeitraum der Leistungsverhinderung anführen. Sofern eine Partei von der Erfüllung ihrer Pflichten für einen Zeitraum von über 90 Werktagen verhindert ist, kann jede Partei den Vertrag sofort schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei kündigen, wobei weder der Kunde noch iT-Knowledge gegenseitig haften. Ausgenommen davon sind Ansprüche, die bereits vor der Kündigung bestanden haben.
16. Vertraulichkeit
Jede Partei sichert der anderen zu, alle ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sämtliche weitere Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit. Weiters verpflichten sich beide Parteien ihre Mitarbeiter sowie sonstige beauftragte Personen, wie Dienstleister, die Zugang zu diesen Daten haben, schriftlich zur Vertraulichkeit iSd § 6 DSG zu verpflichten.
17. Loyalität und Wettbewerbsverbot
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sofern von den Parteien nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, werden sie jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge der anderen Partei während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Die dagegen verstoßende Partei ist verpflichtet, pauschalierten, mit dem Verstoß fälligen Schadenersatz in der Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes inklusive Dienstgeberkosten des abgeworbenen Mitarbeiters zu zahlen. Das Recht der verletzten Partei einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Verpflichtung der verstoßenden Partei trotz Zahlung des Schadenersatzes die Beschäftigung des abgeworbenen Mitarbeiters zu unterlassen.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Bei einem Widerspruch zwischen Einzelvertrag und diesen AGB geht der Einzelvertrag vor.
18.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt
18.3. Diese AGB und etwaige auf dieser Basis abgeschlossene Verträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
18.4. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich das für 1010 Wien örtliche und sachlich zuständige Gericht als vereinbart.